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Erbschafts­steuer DE ↔ ES

Das Doppel­besteuerungs­abkommen zwischen Deutschland und Spanien regelt die Erbschafts­steuer nicht. Wir sorgen dafür, dass Ihr Nachlass nicht in beiden Ländern gleichzeitig zur Kasse gebeten wird.

Was wir für Sie tun

Vollständige Nachlassplanung — über die Grenze hinweg.

Testament & Erbvertrag

Rechtssichere Gestaltung, die in beiden Rechtsordnungen tragfähig ist — inklusive Notarurkunde in Spanien.

Steuerplanung Nachlass

Strukturierung Ihres Vermögens, damit Erbschafts­steuer nur einmal — und nur so weit wie unvermeidbar — anfällt.

Vorweggenommene Erbfolge

Schenken statt vererben — mit klarem Blick auf Steuerfreibeträge in Deutschland und Spanien.

Erbfall-Begleitung

Von der Sterbeurkunde über die Erbschein-Beantragung bis zur Umschreibung im Grundbuch — komplett.

Steuer­deklaration

Erklärung der Erbschafts­steuer in Spanien (Modelo 650) und Deutschland — mit Abstimmung beider Ämter.

Streitfall & Prozess

Vertretung vor spanischen Gerichten, wenn die Erben-Gemeinschaft nicht einig wird.

Deutschland vs. Spanien

Wo die zwei Rechts­ordnungen auseinander­laufen.

Kurzüberblick über die wichtigsten Unterschiede — jeder Fall braucht eine individuelle Prüfung.

Aspekt Deutschland Spanien
Anwendbares Erbrecht BGB — Pflichtteil, gesetzliche Erbfolge Código Civil — z. T. abweichende Erbquoten, Foralrecht in Balearen
Erbschafts­steuer-Regelung Freibeträge nach Verwandtschaft, Progression bis 50 % Autonome Region Balearen — je nach Verwandtschaft stark reduziert
Doppel­besteuerungs­abkommen DBA regelt Einkommens­steuer DBA regelt Erbschafts­steuer nicht
Erforderliche Dokumente Erbschein, Testament Certificado de últimas voluntades, Escritura de aceptación
Steuerabgabe-Frist 3 Monate ab Kenntnis des Erbfalls 6 Monate ab Todestag (Verlängerung möglich)

Hinweis: Die Tabelle ist eine Übersicht und ersetzt keine individuelle Beratung. Rechts- und Steuerlage können sich ändern.

Ablauf

Drei Schritte, klar strukturiert.

01

Bestandsaufnahme

Vermögen in DE und ES, Familienstruktur, bestehende Testamente, Steuernummern, Immobilien.

02

Strategieplan

Gestaltung von Testamenten und Schenkungen mit klarer Steuer­projektion in beiden Ländern.

03

Umsetzung

Notartermine, Registereinträge, laufende Betreuung — inklusive Anpassung bei Gesetzesänderungen.

FAQ · Erbschaftssteuer

Häufig gestellte Fragen.

Ich lebe in Deutschland, habe aber eine Immobilie auf Mallorca. Wo wird die Erbschaftssteuer fällig?

Grundsätzlich in beiden Ländern. Spanien besteuert das im Land belegene Vermögen (Immobilie), Deutschland das Weltvermögen des Erblassers, wenn er in Deutschland Steuer-Wohnsitz hatte. Ohne Gestaltung entsteht Doppel­besteuerung. Die deutsche ErbSt-Anrechnung mildert dies teilweise ab.

Gilt mein deutsches Testament auch in Spanien?

Formal ja, wenn es beim spanischen Nachlass­register vorgelegt und übersetzt wird. Inhaltlich stößt es aber häufig auf spanisches Pflicht­teilsrecht. Wir empfehlen, ein spanisches Testament ergänzend zu erstellen, das mit dem deutschen abgestimmt ist.

Was ist die EU-Erbrechts­verordnung?

Seit 2015 gilt in Erbfällen mit EU-Bezug das Recht des Landes, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte — es sei denn, er wählt sein Heimatrecht in einem Testament. Wir prüfen, welche Rechtswahl in Ihrem Fall vorteilhaft ist.

Balearen-Freibeträge — was gilt aktuell?

Die Balearen haben die Erbschafts­steuer für nahe Verwandte in den letzten Jahren spürbar reduziert. Der konkrete Freibetrag hängt von Verwandtschaftsgrad und Erbmasse ab. Wir prüfen die aktuell geltenden Sätze in Ihrer konkreten Konstellation.

Kann ich Immobilien lebzeitig übertragen, um Steuer zu sparen?

Ja, aber nicht pauschal. Schenkungen werden in Deutschland alle zehn Jahre neu betrachtet, in Spanien gelten eigene Regeln. Der Vergleich Schenkungs­steuer vs. Erbschafts­steuer ist immer individuell zu rechnen.

Ihr Erbfall braucht Struktur — nicht Zufall.

Wir prüfen Ihre Konstellation und schlagen einen konkreten nächsten Schritt vor.